Automatisierte indexbasierte Annpassung ihrer Immobilienmiete

Die Mieterhöhung
meiner Immobilie?
Erledigt sich von allein.
Sie sind...
...Gewerbe-Vermieter und haben einen Mietvertrag mit Indexmietanpassung abgeschossen.
Sie sollten...
... monatlich die Indexveränderung überwachen und entsprechend handeln.
Sie müssten...
... die %-Grenze neu berechnen, ein Mietanpassungsschreiben verfassen und eine neue Mietdauerrechnung erstellen.
Und genau hier kommt mietExpert ins Spiel. Wir sind Ihr Partner bei der Digitalisierung Ihrer automatischen Index-Mietanpassung.
Wie funktioniert mietExpert?
... fast automatisch! Sie pflegen Ihre Mietvertragsdaten einmalig und mietExpert überwacht täglich die Indexveränderung.
Sobald die Überschreitung der mietvertraglichen %-Grenze erfolgt, informieren wir Sie!
In der E-Mail enthalten ist bereits ein fix & fertiger Mietanpassungsbrief und eine neue Mietdauerrechnung.
Mit einem Mausklick entscheiden Sie, ob die Anpassung weiter an Ihren Vertragspartner geleitet werden soll. In 2 Minuten ist alles fertig und Sie versäumen keine Anpassung mehr.
Alle Infos hier:

Was ist eine Indexmiete?

Die Indexmiete orientiert sich am Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird und kann im Einklang mit den Lebenshaltungskosten in Deutschland erhöht werden. Die maximale Höhe der Mietpreissteigerung richtet sich nach der Veränderung des Verbraucherpreisindexes.

Diese Lebenshaltungskosten berechnen sich durch die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von Verbrauchern gekauft werden.

Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Transport, aber auch Kraftstoffe wie Benzin und Energiepreise. Wenn die täglichen Lebenshaltungskosten steigen, steigt auch die Berechnungsgrundlage für die Indexmiete.

Mit der Indexmiete darf nur die Kaltmiete verändert werden.

Die Miete darf sich maximal einmal pro Jahr erhöhen.
Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen jeweils mindestens 12 Monate liegen, in denen die Miete gleich bleibt. Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, muss er den Mieter im Voraus schriftlich darüber informieren und die Berechnung der neuen Miethöhe erklären.

Die Indexmiete ist eine Form der Mietpreisgestaltung, die im Mietvertrag für Wohnraum oder Gewerbe vereinbart werden kann. Nach § 557b BGB legt die Indexmiete fest, dass der Mietpreis an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.

Wie wird die Indexmiete berechnet?

Um die Veränderung Ihrer monatlichen Miete nach Indexmiete berechnen zu können, brauchen Sie diese Informationen:

  • Verbraucherpreisindex im Monat der letzten Mieterhöhung.
    Wenn der Vermieter die Miete bisher noch nicht erhöht hat:
    Verbraucherpreisindex zu Beginn des Mietverhältnisses.
  • Aktueller Verbraucherpreisindex - damit ist der älteste bekannte Monatswert gemeint, da die Indizes nur für volle vergangene Monate bekannt gegeben werden.
  • Die Höhe Ihrer Kaltmiete Tabellen mit aktuellen Indizes finden Sie hier.

Formel zur Indexmiete Berechnung:

(aktueller Indexstand : alter Indexstand x 100) - 100 = Prozentsatz zur Mieterhöhung

Das Ergebnis ist der Prozentsatz, um den Ihre Kaltmiete erhöht werden darf. Die Erhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn die Miete mindestens 12 Monate lang gleich geblieben ist. Dabei muss der Vermieter die Miete nicht alle 12 Monate erhöhen, sondern kann die erste Erhöhung zum Beispiel auch erst nach 5 Jahren ankündigen. Sobald der Vermieter Ihnen die Mieterhöhung schriftlich angekündigt hat, darf diese Mieterhöhung zum übernächsten Monat in Kraft treten.

Wie ist der Verbraucherpreisindex der letzten 5 Jahre?

Der Verbraucherpreisindex ist bundesweit einheitlich und steigt im jährlichen Durchschnitt üblicherweise langsam aber kontinuierlich an. Die Jahresdurchschnitte der letzten fünf Jahre laut Statistischem Bundesamt:

2015: 100,0
2016: 100,5
2017: 102,0
2018: 103,8
2019: 105,3

mietExpert überwacht den Verbraucherpreisindex und kann die Werte länger als 20 Jahre zurückverfolgen: Hier finden Sie die Übersicht des aktuellen Verbraucherpreisindexes.

Wie verhält es sich mit der Inflation und meiner Miete?

Viele Mietverträge von Immobilien sind an den Index gekoppelt.
Monatlich wird der VPI (= Verbrauchpreisindex) vom Statistischen Bundesamt erhoben & angepasst.
Dieser ist Grundlage für den Index-Mietvertrag und passt somit die Miete der Inflation an.

Hierbei ist eine Überwachung des Verbraucherpreisindexes für Vermieter unerlässlich, damit die Miete bei einer gravierenden Änderung angepasst werden kann.
Ansonsten verschenken Sie bares Geld und die Rendite Ihrer Immobilie sinkt.

Das Feedback unserer Kunden und Vermietergemeinschaft sowie das KnowHow unserer erfahrenen Immobilienpartner gibt uns ständigen Input mietExpert weiter zu entwickeln und für Sie noch besser zu machen!